B.Tec Prof. Dr. Harald Krause
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Als akkredidierte Zertifizierungsstelle können wir Ihr Passivhaus nach den Kriterien des Passivhaus Instituts Dr. Wolfgang Feist zertifizieren. Detaillierte Infos und die Anforderungen für Wohnbauten und Nichtwohnbauten zum download hier .


Anforderungen an Gebäude für den Passivhaus-Standard:

Die Realisierung von Passivhäusern stellt hohe Ansprüche an die verwendeten Komponenten:

  • Bei der Wärmedämmung: U-Werte unter 0,15 W/(m²K), bei freistehenden Einfamilienhäusern oft sogar unter 0,10 W/(m²K),
  • wärmebrückenfreie Ausführung bei Bezug auf das Außenmaß,
  • durch Drucktest nachgewiesene, ausgezeichnete Luftdichtheit, Drucktestluftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz kleiner 0,6 h -1 nach DIN EN 13829
  • Verglasungen mit Ug-Werten unter 0,8 W/(m²K) nach EN673 bei hohem Gesamtenergiedurchlaßgrad
    (g größer gleich 50% nach DIN EN 410), so daß auch im Winter Netto-Wärmegewinne möglich sind,
  • Fensterrahmen mit Uf-Werten unter 0,8 W/(m²K) nach DIN EN 10077,
  • hocheffiziente Lüftungswärmerückgewinnung ( h WRG größer gleich 75%, nach PHI Zertifikat oder nach DIBT-Meßwerten abzgl. 12% ) bei niedrigem Stromverbrauch ( kleiner gleich 0,4 Wh/m³ befördertem Luftvolumen ),
  • niedrigste Wärmeverluste bei der Brauchwasserbereitung und -verteilung,
  • hocheffiziente Nutzung von elektrischem Haushaltsstrom.

Die bloße Zusammenstellung Passivhaus geeigneter Einzelkomponenten reicht allerdings noch nicht aus, um ein Gebäude zum Passivhaus zu machen: Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. Die Wechselwirkungen zwischen den Komponenten machen eine integrale Planung notwendig, mit welcher der Passivhaus-Standard erst erreicht werden kann. Dies ist der Fall, wenn rechnerisch nachgewiesen wird, dass die Passivhausgrenzen eingehalten werden, d. h.

  • Energiekennwert Heizwärme <= 15 kWh/(m²a) oder Heizlast <= 10 W/m²
  • Drucktestluftwechsel n 50 <= 0,6 h -1
  • Energiekennwert Primärenergie <= 120 kWh/(m²a)

Dann kann eine Beheizbarkeit über die Lüftungsanlage in der Regel gewährleistet werden.

Zertifikat "Qualitätsgeprüftes Passivhaus"

Bauwerke, denen die Bezeichnung "Qualitätsgeprüftes Passivhaus" durch das Passivhaus Institut bzw. die Passivhaus Dienstleistung GmbH zuerkannt worden ist, erfüllen die o. g. Kriterien. Bei sorgfältiger Ausführung ist zu erwarten, dass die berechneten Energiekennwerte sich bei standardgemäßer Wohnnutzung erreichen lassen.

 Aktuelle Zertifizierungen:

  • Einfamilienhaus Schloßberg b. Rosenheim
  • Einfamilienhaus Oberaudorf
  • Doppelhäuser Irland
  • Einfamilienhaus Paris
  • Einfamilienhaus Struer Dänemark
  • Einfamilienhaus Bergen im Chiemgau
  • Einfamilienhaus Klausen Südtirol
  • 3 Einfamilienhäuser Dänemark
  • Einfamilienhaus Schwandorf
  • Einfamilienhaus Wessobrunn
  • Bürogebäude Köln
  • Bürogebäude Neustadt an der Waldnaab
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  • Einfamilienhäuser in Ungarn
  • Beethovenschule in Offenbach
  • Schule am Buchhügel Offenbach
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  • 4 Mehrfamilienhäuser München Schwabing
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B.Tec Prof. Dr. Harald Krause  | info@btec-rosenheim.de